Behandlung der Obstruktiven Schlafapnoe

Häufig gestellte Fragen

Ja. Genio erhielt im März 2019 die CE-Kennzeichnung und ist für die Verwendung in Europa zugelassen.
Ja, in Deutschland und der Schweiz werden die Kosten für Genio durch die Krankenkassen übernommen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  • mittel- bis schwergradige obstruktive Schlafapnoe (AHI 15 – 65)
  • PAP-Nonadhärenz (Intoleranz, Versagen oder Verweigerung müssen dokumentiert sein)
  • kein signifikantes Übergewicht (BMI ≤ 35 kg/m²)
  • Anteile zentrale Schlafapnoe ≤ 25%
  • andere Schlaferkrankungen ausgeschlossen oder behandelt (z.B. RLS / PLM, Insomnie)
Die Implantation des Genio-Neurostimulators erfordert nur einen einzigen Schnitt unter dem Kinn. Die Lokalisation der Narbe ist an dieser Stelle sehr diskret, jedoch auch abhängig von der individuellen Neigung zur Narbenbildung.
Der implantierbare Stimulator wurde so entwickelt, dass er sich der Anatomie des Patienten anpasst und wiegt nur 3 Gramm. Da dieses Implantat sich in der Regel 2,5 cm unter der Haut befindet, ist es für den Patienten in der Regel nicht tastbar.
Die elektrische Stimulation ist nicht spürbar. Nach Beginn der Therapie wird Ihr behandelnder Arzt Sie darin unterstützen, die Stimulation schrittweise so anzupassen, dass sowohl das Behandlungsergebnis als auch der Komfort über die ganze Nacht optimiert sind.
Es ist wichtig, dass das Pflaster auf der Haut haftet, damit ein optimales Signal zwischen dem Aktivierungs-Chip und dem implantierbaren Neurostimulator übertragen wird. Aus diesem Grund sollte der Bereich unter dem Kinn frei von Gesichtsbehaarung sein.
Ja. Der implantierbare Stimulator wird während eines minimalinvasiven chirurgischen Eingriffs über einen kleinen Einschnitt unter dem Kinn platziert. In Deutschland können die Patienten in der Regel nach 3 Tagen wieder nach Hause. Das System wird nach einer 8-wöchigen Abheilungszeit in der Klinik aktiviert und in regelmäßigen Abständen überprüft und nach Bedarf angepasst.
Patienten mit anderen aktiven implantierbaren medizinischen Geräten (AIMD) sind für Genio kontraindiziert.
Die Stimulation des Nervus hypoglossus hat klinisch signifikante Verbesserungen des Schweregrads der obstruktiven Schlafapnoe, der Tagesschläfrigkeit und der schlafbezogenen Lebensqualität gezeigt. Die Ergebnisse können von einem Patienten zum anderen variieren.
Das Genio-System hat 2019 die Marktzulassung erhalten und wird seitdem in den Ländern, in denen die Hypoglossusnerv-Stimulation durch die Krankenkassen ermöglicht wird, zunehmend eingesetzt. Dies ist deutschlandweit und in der Schweiz der Fall und inzwischen profitieren Hunderte Patienten mit Obstruktiver Schlafapnoe von Genio.

Mit der Stimulation des Hypoglossusnervs wurden weltweit bereits Zehntausende von OSA-Patienten behandelt.
Genio ist für Patienten bestimmt, die die folgenden Kriterien erfüllen:
  • mittel- bis schwergradige obstruktive Schlafapnoe AHI 15 – 65
  • PAP-Nonadhärenz (Intoleranz, Versagen oder Verweigerung müssen dokumentiert sein)
  • kein signifikantes Übergewicht (BMI ≤ 35 kg/m²)
  • Anteile zentrale Schlafapnoe ≤ 25%
  • andere Schlaferkrankungen ausgeschlossen oder behandelt (z.B. RLS / PLM, Insomnie)
Bitte wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt, um Ihre Berechtigung für Genio zu beurteilen.
Genio ist für Menschen geeignet, die nicht signifikant übergewichtig sind. Der Body Mass Index sollte ≤35 kg/m² betragen.

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Genio ist eine eingetragene Marke von Nyxoah.

Das Genio-System ist als Medizinprodukt CE-gekennzeichnet.